Arbeitnehmer haben das Recht, sich wegen Depressionen krankschreiben zu lassen, wenn ihre psychische Gesundheit unter einer entsprechenden Störung leidet und sie ihre Arbeitstätigkeit zu einer angemessenen Behandlung und bestmöglichen Genesung vorübergehend unterbrechen müssen.
Man sollte wissen, dass es sich bei Depression um eine psychische Störung mit unterschiedlichen Ausprägungen handelt. In schweren Fällen sollte sie als ernsthaftes Gesundheitsproblem verstanden werden und kann für den Betroffenen erhebliche Beeinträchtigungen mit sich bringen.
Meist verwechselt man diese Gemütsstörung mit einem Gefühl intensiver Traurigkeit, bei dem die Person in permanente Melancholie versinkt. Tatsächlich gehört zur Depression neben dieser melancholischen Stimmung auch ein Zustand der Apathie, Lustlosigkeit, Hoffnungslosigkeit in Bezug auf die Zukunft, Unfähigkeit, sich an den verschiedenen Aspekten des Lebens zu erfreuen und zu beteiligen, und der emotionalen Abkopplung vom Umfeld des Betroffenen.
Der Nutzen einer Krankschreibung bei Depressionen
Wie bereits erwähnt, ist ein depressiver Mensch nicht einfach nur sehr traurig, sondern emotional so „abgestumpft“, dass sein Verantwortungsbewusstsein und seine Bindung an das Leben und die Menschen in seinem Umfeld immer schwächer werden.
Aus diesem Grund ist es wichtig, eine Depression richtig zu diagnostizieren, die erforderliche psychologische und gegebenenfalls psychiatrische Behandlung einzuleiten und der Person die notwendigen Voraussetzungen zu bieten, damit es ihr möglichst schnell besser geht.
Dieser Prozess erfordert Zeit, und in diesem Zusammenhang kommt das Konzept der Krankschreibung bei Depressionen zum Tragen. Man muss berücksichtigen, dass die depressive Person ab einem bestimmten Punkt weder psychisch noch physisch in der Lage ist, den Anforderungen ihres Arbeitsplatzes gerecht zu werden und daher eine Pause braucht, um sich zu erholen, ohne zwangsläufig ihren Arbeitsplatz zu verlieren.
Aus verwaltungstechnischer Sicht kann ein Arbeitnehmer bei Depressionen aus zwei verschiedenen Gründen krankgeschrieben werden.
Zum einen aus persönlichen Gründen, d. h. aufgrund von Auslösern der Depression, die nichts mit der Arbeit zu tun haben. Diese Gründe fallen unter die normalen Krankheitsrisiken. Bei derart bedingten Problemen ist die Hausärztin für die Krankschreibung zuständig.
Andererseits gibt es Gründe, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen (z. B. ein anhaltender Burn-out, Konflikte mit Arbeitskollegen oder sogar sexuelle Belästigung durch ein Teammitglied). In diesem Fall spricht man von berufsbedingten Krankheitsrisiken, für deren Beurteilung die Berufsgenossenschaft zuständig ist.
Leider können Unternehmen depressionsbedingte Krankschreibungen bei ihren Mitarbeiterinnen nicht immer verhindern. Sie müssen jedoch ihr Möglichstes tun, um ihnen vorzubeugen, indem sie die berufsbedingten Ursachen ermitteln und die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit ihrer Mitarbeiter ergreifen.